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Wie man richtig kündigt: Wichtige Informationen zur Kündigungsfrist in der Gastronomie und im Gastgewerbe

In Südtirol gibt es einige Besonderheiten, wenn es darum geht, korrekt zu kündigen, insbesondere im Bereich Gastronomie und Gastgewerbe. Wer sich in diesen Branchen beruflich neu orientieren möchte, sollte sich über die geltenden Vorschriften und Fristen im Klaren sein, um Missverständnisse und mögliche finanzielle Einbußen zu vermeiden. Hier erklären wir Euch, wie Ihr richtig kündigt und worauf Ihr achten müsst.

Digitale Kündigung – Ein Überblick

Seit einiger Zeit ist die Kündigung nur noch digital möglich. Dies bedeutet, dass der traditionelle Weg über persönliche oder schriftliche Kündigungen weitgehend durch ein elektronisches Verfahren ersetzt wurde. Wenn Du beabsichtigst, Dein Arbeitsverhältnis zu beenden, musst Du Dich an ein Patronat oder eine Gewerkschaft wenden.

Diese Institutionen übernehmen die telematische Kündigung für Dich, sofern Du nicht im Besitz eines SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale) bist, mit dem Du dies auch selbst erledigen kannst. Die digitale Kündigung erfolgt durch die Übermittlung der Kündigung per PEC (Posta Elettronica Certificata) an den Arbeitgeber.

Wichtiger Hinweis: Trotz des digitalen Verfahrens musst Du sicherstellen, dass der Arbeitgeber termingerecht über die Kündigung informiert wird. Das Einhalten der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist ist dabei unerlässlich. Die Länge dieser Frist kann je nach Kollektivvertrag, Kategorie und Dienstjahren variieren. Für detaillierte Informationen zur Kündigungsfrist in der Gastronomie oder im Gastgewerbe kannst Du Dich bei Gewerkschaften, Patronaten oder Deinem Lohnbüro erkundigen.

Solltest Du die Kündigungsfrist nicht einhalten, kann der Arbeitgeber diese bei der Endabrechnung Deines letzten Lohns einbehalten. Nach dem Versenden der telematischen Kündigung hast Du noch sieben Tage Zeit, um eventuelle Richtigstellungen oder Änderungen vorzunehmen.

Besondere Regelungen für arbeitende Eltern

Für arbeitende Eltern gelten besondere Regelungen bei der Kündigung oder einvernehmlichen Auflösungen des Arbeitsverhältnisses. Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft sowie erwerbstätige Mütter und Väter, die sich in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes befinden oder drei Jahre nach einer Adoption oder Pflege, müssen nicht die digitale Kündigung verwenden.

In diesen Fällen muss die Kündigung vom Arbeitsinspektorat genehmigt werden. Hierzu kannst Du Dich an das Arbeitsamt wenden, welches ein spezielles Formular ausfüllt und an das Arbeitsinspektorat weiterleitet. Erst nach der Genehmigung durch das Arbeitsinspektorat wird die Kündigung per PEC an das Unternehmen übermittelt.

Fazit: Für Arbeitnehmer in Südtirol, insbesondere in der Gastronomie und im Gastgewerbe, ist es wichtig, die digitalen Verfahren zur Kündigung zu kennen und korrekt umzusetzen. Beachte die Kündigungsfrist und informiere Dich bei den zuständigen Stellen über die genauen Anforderungen. Für arbeitende Eltern gelten zusätzliche Regelungen, die eine Genehmigung durch das Arbeitsinspektorat erfordern.

Durch das korrekte Befolgen dieser Schritte stellst Du sicher, dass Deine Kündigung reibungslos verläuft und Du keine finanziellen Einbußen oder rechtlichen Probleme hast. Bei Unsicherheiten oder Fragen stehen Dir Gewerkschaften, Patronate und Lohnbüros als hilfreiche Ansprechpartner zur Verfügung.